Steinbruch AO.________]»). Die Staatsanwaltschaft erwog in der Begründung zur Ausdehnungsverfügung vom 19. Juli 2021, dass der fallführende Polizist im Nachtragungsrapport vom 1. Juni 2021 Bericht über Teilerkenntnisse des Verfahrens erstattet habe. Darin seien Feststellungen betreffend den Umschlagplatz der AO.________ AG polizeilich aufgearbeitet worden. In diesem Nachtrag werde u.a. Anzeige gegen mehrere Beschuldigte erhoben, darunter die AP.________, vertreten durch die Beschuldigten 13-17.