(Steinbruch AO.________, AY.________(Strasse)) und AZ.________(Örtlichkeit) (AX.________(Örtlichkeit))» vermerkt. Gemäss der Ausdehnungsverfügung vom 31. August 2022 sollen die Beschuldigten 13-17 ferner die aus dem Plangenehmigungsverfahren resultierenden Auflagen (Reinigen des Gleisaushubs in einer Gleisaushubwaschanlage) missachtet haben (Verletzung von Art. 86a Abs. 1 Bst. a, evtl. von Art. 86a Abs. 2 EBG; Tatort: «AZ.________(Örtlichkeit) und AS.________ [Steinbruch