__ AG durch die AP.________ und deren widerrechtliche Ablagerung im Steinbruch AS.________ sei ein Teil des Grundstücks Kandergrund-Gbbl. Nr. gg.________ unter dem Standortnamen «AR.________» als weder überwachungsnoch sanierungsbedürftiger Ablagerungsstandort ins Kataster der belasteten Standorte des Kantons Bern eingetragen worden, woraus vertragliche und/oder ausservertragliche Schadenersatz- und allfällige Regressansprüche der Beschwerdeführerin resultierten.