fernten Schotters bzw. Gleisunterhalts gemäss dem genehmigten Entsorgungskonzept. Am 9. März 2021 reichte die Beschwerdeführerin bei der Staatanwaltschaft Strafanzeige gegen unbekannt ein wegen Sachbeschädigung, Verunreinigung von Trinkwasser, Vergehen (evtl. Übertretung) gegen das Gewässerschutzgesetz, Vergehen (evtl. Übertretung) gegen das Umweltschutzgesetz sowie Übertretung gegen das kantonale Abfallgesetz und erklärte, sich als Straf- und Zivilklägerin im Strafverfahren beteiligen zu wollen. Die Beschwerdeführerin äusserte gestützt auf diverse Unterlagen den Verdacht, dass Gleisaushub, welcher im Rahmen der Sanierung des AQ.________ (Tunnel) anfalle, illegal im Steinbruch AS.