der Beschwerdeführerin (vgl. das ihr von der Beschwerdeführerin mit Dienstbarkeitsvertrag vom 7. August 2009 eingeräumte Abbau- und Deponierecht) das Hartschotterwerk AS.________. Gestützt auf die Plangenehmigungsverfügung des Bundesamtes für Verkehr vom 24. September 2018 baut die Beschwerdeführerin seit dem Jahr 2019 im AQ.________(Tunnel) eine feste Fahrbahn ein. Dabei wird der Gleisunterbau ausgehoben und der Abfallentsorgung und Wiederverwertung zugeführt. Mit Totalunternehmervertrag vom 17. September 2018 übernahmen die AT.________ AG und die AU.________ AG als ARGE betreffend die feste Fahrbahn AQ.________(Tunnel) u.a. die fachgerechte Entsorgung des aus dem Tunnel ent-