Für das vorliegende Verfahren ist sachverhaltsmässig zu ergänzen, dass die Beschwerdeführerin Alleineigentümerin des Grundstücks aa.________ sowie die AO.________ AG Alleineigentümerin der Grundstücke bb.________ und cc.________ ist. Die AO.________ AG betreibt auf ihren Grundstücken bb.________ und cc.________ sowie dem Grundstück aa.________ der Beschwerdeführerin (vgl. das ihr von der Beschwerdeführerin mit Dienstbarkeitsvertrag vom 7. August 2009 eingeräumte Abbau- und Deponierecht) das Hartschotterwerk AS.