__ AG» betreffende Feststellungen betrafen allesamt das Hauptverfahren, in dem den für den Betrieb des Steinbruchs verantwortlichen Personen insbesondere das Betreiben einer illegalen Deponie vorgeworfen wird. Die allfälligen Auswirkungen der im Areal der «AO.________ AG» vorgenommenen Tathandlungen bilden wiederum Grundlage zur Beurteilung der seitens der AI.________ AG geltend gemachten Fischsterben. Zusammenfassend beinhalteten die gemeinsam geführten Verfahrenskomplexe die nachfolgenden zu beurteilenden Straftatbestände: