_» durchführte («Sachverhaltskomplex AO.________» und «Berichtsrapport vom 23.05.2022 / Sachverhaltskomplex AG.________»). Zudem ergaben sich im Zusammenhang mit der Sanierung des AQ.________ (Tunnel) Unregelmässigkeiten betreffend die Entsorgung von Betonschlämmen und dem Betrieb eines Umschlagplatzes auf dem Areal der «AO.________ AG» («Sachverhaltskomplex AP.________»). Diese Sachverhalte und weitere den Betrieb der «AO.________ AG» betreffende Feststellungen betrafen allesamt das Hauptverfahren, in dem den für den Betrieb des Steinbruchs verantwortlichen Personen insbesondere das Betreiben einer illegalen Deponie vorgeworfen wird.