5 fügung) sowie die Nichtzulassung der Beschwerdeführerin im Hauptverfahren O 22 6065 (Berichtsrapport vom 23.05.2022 / «Sachverhaltskomplex AG.________»; Ziff. 10 der angefochtenen Verfügung) betreffend die insoweit eröffneten Straftatbestände.