Die Teilnehmenden wurden via Lautsprecher auch mehrmals auf die Situation und das weitere Vorgehen hingewiesen. Es bestand die Möglichkeit von Toilettengängen, auch wenn dies mit Wartezeiten verbunden war. Zudem wurden minderjährige und ältere Personen sowie solche mit gesundheitlichen Einschränkungen prioritär behandelt (vgl. Bericht der Polizei vom 14. September 2022). Die Massnahme erweist sich damit auch als zumutbar. Das Interesse an der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung überwiegt vorliegend die Grundrechte des Beschwerdeführers und rechtfertigte auch eine vorübergehende Beschränkung seiner Bewegungsfreiheit.