Er macht weder geltend, er selbst sei genötigt gewesen, auf den Boden zu urinieren noch, dass er mehrere Stunden den Bahnhof nicht habe verlassen können. Er macht einzig geltend, er habe den Kessel nicht unverzüglich verlassen können, weshalb nicht davon ausgegangen werden kann, der Beschwerdeführer habe sich mehrere Stunden im Kessel befunden. Gemäss dem Bericht der Polizei vom 14. September 2022 konnte aufgrund der angespannten Stimmung (Ausbruchsversuche aus dem Kessel, Befreiungsversuche von aussen und Bewerfen der Einsatzkräfte mit Gegenständen) erst um 20.44 Uhr mit der Abarbeitung begonnen werden.