kreten Hinweise, dass die Einkesselung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht erforderlich oder geeignet war. Bei dieser Ausgangslage durfte die Polizei von einer erheblichen Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen, selbst wenn sich der grössere Teil der Personen im Kessel ruhig verhielt und keine gewalttätige Konfrontation mit der Polizei riskieren wollte. Die Polizei