Mit Blick darauf gibt es keine Hinweise, dass die Änderung der Strategie einzig politisch motiviert oder willkürlich ohne Anlass erfolgt war. Zudem zeigt sich damit auch die zunehmende Gewaltbereitschaft im Rahmen dieser Kundgebungen sowie die damit verbundene Gefahrenlage. Weiter ist unbestritten, dass am 14. Oktober 2021 eine unbewilligte Kundgebung stattfand, an welcher der Beschwerdeführer teilnahm.