Diese Strategieanpassung erfolgte damit ausschliesslich durch die Polizei und es gibt keinen Hinweis, dass diese auf eine politische Zielsetzung bzw. einen Auftrag des Beschuldigten 2 zurückgeht. Der Beschuldigte 2 scheidet daher als Täter aus, unabhängig davon, ob er sich gegenüber den Medien dahingehend äusserte, die Polizei habe den Auftrag gut erfüllt. Dies bestätigt einzig, dass er das (strategische und operative) Vorgehen der Polizei guthiess, was aber nichts über seine Verantwortung im Zusammenhang mit dem Polizeieinsatz vom 14. Oktober 2021 aussagt. Die Nichtanhandnahme ge-