Betreffend Strafbarkeit des Beschuldigten 2 kann vorab auf die Ausführungen der Staatsanwaltschaft in der angefochtenen Verfügung verwiesen werden. Aus der Stellungnahme der Kantonspolizei Bern vom 14. September 2022 geht hervor, dass von Seiten des Gemeinderates der Stadt Bern entschieden worden sei, die unbewilligten Kundgebungen vorerst zu tolerieren und polizeilich auf Distanz zu gehen.