5. 5.1 Vorab ist festzuhalten, dass die grundsätzliche Überprüfung der Rechtmässigkeit des Polizeieinsatzes nicht Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ist. Es gilt zu prüfen, ob es konkrete Hinweise gibt, dass gegenüber dem Beschwerdeführer ein strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegt. Bereits mit Verfügung vom 24. März 2022 nahm die Staatsanwaltschaft das vorerwähnte Verfahren nicht an die Hand. Eine vom Beschwerdeführer dagegen erhobene Beschwerde hiess die Beschwerdekammer mit Beschluss BK 22 160 vom 25. August 2022 gut.