50 BauG verstossen haben. Weiter sollen sie die aus dem Plangenehmigungsverfahren resultierenden Auflagen (Reinigen des Gleisaushubs in einer Gleisaushubwaschanlage) missachtet und dadurch gegen das Eisenbahngesetz verstossen haben (vgl. die Ausdehnungsverfügung der Staatsanwaltschaft vom 31. August 2022). Betreffend den Beschuldigten 18 liegt keine förmliche Ausdehnungsverfügung vor. Faktisch scheint die Staatsanwaltschaft gegen den Beschuldigten 18 ein Strafverfahren wegen Widerhandlungen gegen die Umweltschutz- und Gewässerschutzgesetzgebung zu führen (Sachverhaltskomplex «AL.________», Hauptverfahren O 22 6065;