5.5 Aus den Akten geht hervor, dass die Staatsanwaltschaft gegen die Beschuldigten 13-17 ein Strafverfahren wegen Vergehens (evtl. Übertretung) gegen das GSchG, Vergehens (evtl. Übertretung) gegen das USG, Vergehens gegen das Eisenbahngesetz und Übertretung gegen das kantonale Bau- und Abfallgesetz führt (Sachverhaltskomplex «AK.________», Hauptverfahren O 21 8086).