_») und O 22 6065 (Berichtsrapport vom 23. Mai 2022 / «Sachverhaltskomplex AL.________») begründet die Staatsanwaltschaft damit, dass der Sachverhaltskomplex «AK.________» die Straftatbestände Vergehen (evtl. Übertretung) gegen das Gewässerschutzgesetz, Vergehen (evtl. Übertretung) gegen das Umweltschutzgesetz, Vergehen gegen das Eisenbahngesetz und Übertretung gegen das kantonale Bau- und Abfallgesetz sowie der Sachverhaltskomplex «AL.________» die Straftatbestände Widerhandlungen gegen die Umweltschutzund Gewässerschutzgesetzgebung betreffen würden.