ohne Bewilligung auf dem Umschlagplatz Gleisjoche bearbeitet habe. Mit dem Zersägen der Gleisjoche seien Schadstoffe freigesetzt worden, die bei Regenfällen ins Grundwasser gelangt seien. Zudem habe die AK.________ kontaminierten Gleisaushub in den Steinbruch der AF.________ AG gekippt und kontaminierte Betonschlämme ohne EGI- Gesuch / VEVA-Scheine entsorgt. Auch dadurch seien Schadstoffe freigesetzt worden, die ins Grundwasser gelangt seien.