__ AG stattgefunden hätten und eventuell weiterhin stattfinden würden. Die Schadstoffe seien ins Grundwasser gelangt und von dort in die Fischzuchtanlage der Beschwerdeführerin sowie in den AG.________, welcher sich jeweils eingetrübt habe. Alternative Schadensursachen seien nicht denkbar. Mit Schreiben vom 12. März 2021 ersuchte die Beschwerdeführerin um Ausdehnung der Strafuntersuchung auch gegen die verantwortlichen Personen der AK.________. Es sei aktenkundig, dass diesen verschiedene illegale Tätigkeiten vorzuwerfen seien. U.a. stehe fest, dass die AK.________ ohne Bewilligung auf dem Umschlagplatz Gleisjoche bearbeitet habe.