Der ausgehobene Gleisunterbau wird der Abfallentsorgung und Wiederverwertung zugeführt. Mit Totalunternehmervertrag vom 17. September 2018 übernahmen die AO.________ AG und die AP.________ AG als ARGE betreffend die feste Fahrbahn AM.________(Tunnel) u.a. die fachgerechte Entsorgung des aus dem Tunnel entfernten Schotters bzw. Gleisunterhalts gemäss dem genehmigten Entsorgungskonzept. Am 24. Juli 2020 reichte die Beschwerdeführerin bei der Staatanwaltschaft Strafanzeige gegen unbekannte Täterschaft ein wegen qualifizierter Sachbeschädigung (Art. 144 Abs. 1 und 3 StGB), Verunreinigung von Trinkwasser (Art. 234 Abs. 1 StGB), Verunreinigung von Wasser (Art. 70 Abs. 1 Bst.