_» durchführte («Sachverhaltskomplex AF.________ und «Berichtsrapport vom 23.05.2022 / Sachverhaltskomplex AL.________»). Zudem ergaben sich im Zusammenhang mit der Sanierung des AM.________(Tunnel) Unregelmässigkeiten betreffend die Entsorgung von Betonschlämmen und dem Betrieb eines Umschlagplatzes auf dem Areal der «AF.________ AG» («Sachverhaltskomplex AK.________»). Diese Sachverhalte und weitere den Betrieb der «AF.________ AG» betreffende Feststellungen betrafen allesamt das Hauptverfahren, in dem den für den Betrieb des Steinbruchs verantwortlichen Personen insbesondere das Betreiben einer illegalen Deponie vorgeworfen wird.