6 wurde primär aufgrund eines hinreichenden Anfangstatverdachts in Zusammenhang mit der Übernahme von Gleisaushub aus der Sanierung des AM.________(Tunnel) durch die «AF.________ AG» und dessen nachfolgende Bearbeitung bzw. Ablagerung in der Auffüllung des Steinbruchareals eingeleitet. Im Verlaufe des Verfahrens wurden mehrere weitere Sachverhaltskomplexe bekannt, welche hinreichende Tatverdachtselemente für die mehrfache personelle und sachliche Ausdehnung der Untersuchung zutage förderten.