5 richtsrapport vom 23.05.2022 / «Sachverhaltskomplex AL.________» [vgl. Ziff. 8 der angefochtenen Verfügung]) betreffend Widerhandlungen gegen die Umwelt- schutz- und Gewässerschutzgesetzgebung unmittelbar in ihren rechtlich geschützten Interessen betroffen und somit zur Beschwerdeführung legitimiert (Art. 382 Abs. 1 StPO). Auf die frist- und formgerechte Beschwerde ist einzutreten. 2.2 Streitgegenstand bildet vorliegend einzig die Nichtzulassung der Beschwerdeführerin als Privatklägerin im Hauptverfahren O 21 8061 («Sachverhaltskomplex AK.