4 Beschwerde betreffend den Sachverhaltskomplex «AK.________» einzureichen. Der Generalstaatsanwaltschaft und dem Beschuldigten 18 wurde zudem Gelegenheit gewährt, sich zur Beschwerde betreffend den Sachverhaltskomplex «AL.________» zu äussern. Am 21. März 2023 machte die Beschwerdeführerin eine weitere Eingabe. Die Generalstaatsanwaltschaft beantragte mit Stellungnahme vom 22. März 2023 die kostenfällige Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei. Der Beschuldigte 18, verteidigt durch Rechtsanwalt