Es wird festgestellt, dass die «AG.________ AG» mit Datum vom 24.07.2020 Strafanzeige gegen unbekannte Täterschaft wegen qualifizierter Sachbeschädigung, Verunreinigung von Trinkwasser, Vergehen (evtl. Übertretung) gegen das Gewässerschutzgesetz, Vergehen (evtl. Übertretung) gegen das Umweltschutzgesetz und Tierquälerei einreichte, sich als Privatklägerin konstituierte und das Verfahren unter der Nummer O 20 6316 registriert wurde. Die seitens der «AG.________ AG» geschilderten Sachverhalte betreffen die im Hauptverfahren O 20 6316 behandelten Sachverhalte, weswegen sie als Privatklägerin in diesem Verfahren zugelassen wird;