5 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird. 2. Die Strafanzeige des Beschwerdeführers vom 28. Februar 2023 gegen Staatsanwältin E.________, den stellvertretenden leitenden Staatsanwalt F.________ und die Assistentin G.________ wegen Begünstigung im Amt etc. wird an die Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern weitergeleitet. 3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 600.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt.