Der Beschwerdeführer ist nicht damit einverstanden, dass ihm angeblich von der C.________(Bank) – nachdem er auf der Internetplattform D.________(Internetplattform) zunächst Transaktionen getätigt und diese sodann wieder storniert hatte – der diesbezügliche Fehlbetrag nicht auf die Mastercard Debit bzw. auf sein Konto zurückerstattet worden sein soll. Hierbei handelt es sich offensichtlich nicht um eine strafrechtliche Angelegenheit, sondern vielmehr um eine zivilrechtliche Streitigkeit. Hierfür sind die Strafverfolgungsbehörden nicht zuständig.