Der Strafanzeige und deren Beilagen (bestehend aus Kopien der Korrespondenz des Strafanzeigers mit den involvierten Unternehmen) ist in keiner Weise zu entnehmen, wie die C.________ den Anzeigesteller irregeführt und so zu der Vermögensverschiebung veranlasst haben sollte, bringt doch der Anzeigesteller selbst vor, dass er die Transaktionen von sich aus getätigt hat. Auch kann der Anzeige nicht entnommen werden, inwiefern die C.________(Bank) Geld des Anzeigestellers in eigenem Nutzen oder im Nutzen eines andern verwendet haben soll.