Auf die als Laieneingabe knapp form- und im Übrigen fristgerecht eingereichte Beschwerde ist – unter Vorbehalt des Nachstehenden – einzutreten. Soweit der Beschwerdeführer mit seiner Beschwerde Strafanzeige gegen die fallverantwortliche Staatsanwältin, den stellvertretenden leitenden Staatsanwalt und die Assistentin wegen Begünstigung im Amt, Vorteilsannahme, Vorteilsgewährung etc. erstatten will, ist hierauf nicht einzutreten. Die Entgegennahme und Behandlung von Strafanzeigen fällt nicht in die Zuständigkeit der Beschwerdekammer in Strafsachen. Strafanzeigen sind bei den hierfür zuständigen Strafverfolgungsbehörden (Art.