4 nicht so bzw. in dem Ausmass, wie es der Rechtsuchende verlangt hat. Das Regionalgericht hat den Beschwerdeführern auf ihre Anfrage hin mitgeteilt, dass es aufgrund der ersten erfolglosen Terminumfrage die Hauptverhandlung nicht wie von den Beschwerdeführern beantragt in den Kalenderwochen 14 bis 16 ansetzen, sondern eine zweite Terminumfrage starten werde (vgl. Schreiben vom 23. Februar 2023).