1 fälschlicherweise beantragt), enthaltend offenbar (insb.) die Akten BM 19 39012 und BM 19 39036, zuzustellen. Am 6. März 2023 liessen die Beschwerdeführer 1-5 der Beschwerdekammer ein korrektes «Beilagen- und Beweismittelverzeichnis» zukommen, mit der Bitte, dieses zu den amtlichen Akten zu nehmen. Die Generalstaatsanwaltschaft verzichtete am 7. März 2023 auf die Einreichung einer Stellungnahme. Das Regionalgericht liess sich am 9. März 2023 vernehmen und beantragte sinngemäss die Abweisung der Beschwerde. Die Beschuldigten beantragten allesamt die Abweisung der Beschwerde, soweit überhaupt darauf eingetreten werden könne.