3 den eingereichten Beilagen übereinstimmt und die Beschwerdeführer 1-5 wurden aufgefordert, innert Frist von 5 Tagen ab Zustellung dieser Verfügung ein korrektes «Beilagen- und Beweismittelverzeichnis» einzureichen. Der Antrag der Beschwerdeführer 1-5, es sei das Regionalgericht superprovisorisch anzuweisen, die Hauptverhandlung innert einer Frist von fünf Tagen auf den 13. April, 19 April und 20. April 2023 anzusetzen, wurde abgewiesen.