Zudem ersuchte er erneut um Ansetzung der Hauptverhandlung vor dem 24. April 2023. Mit Schreiben vom 23. Februar 2023 teilte das Regionalgericht Rechtsanwalt L.________ mit, dass kein Anlass gesehen werde, auf den Entscheid, angesichts der gescheiterten ersten Terminumfrage eine Umfrage mit neuen Daten zu starten, zurückzukommen. Die Ergebnisse der ersten Terminumfrage waren diesem Schreiben beigelegt. Mit Eingabe vom 1. März 2023 (vorab per Fax eingereicht und am 3. März 2023 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern [nachfolgend: