Die Verteidigerin und die Verteidiger der Beschuldigten 1-5 waren bloss teilweise verfügbar. Da sich keine Übereinstimmungen ergaben, verlief diese erste Terminumfrage erfolglos, weshalb das Regionalgericht mit E-Mail vom 21. Februar 2023 eine neue Terminumfrage startete. Rechtsanwalt L.________ ersuchte das Regionalgericht in seiner E-Mail vom 22. Februar 2022 um Zustellung des Resultats der 1. Terminumfrage inkl. die dazu von den Anwälten der Beschuldigten beim Gericht eingereichten Rückäusserungen. Zudem ersuchte er erneut um Ansetzung der Hauptverhandlung vor dem 24. April 2023.