Am 7. Februar 2023 verfügte das Regionalgericht unter anderem, dass es angesichts des bevorstehenden teilweisen Verfolgungsverjährungseintritts provisorisch die Kalenderwochen 14, 15 und 16 für die Hauptverhandlung reserviert habe. Zudem forderte es die Parteien auf, die beiliegende Terminumfrage ausgefüllt bis am 13. Februar 2023 zu retournieren. Rechtsanwalt L.________, Vertreter der Strafklägerinnen und Strafkläger 1-5, bestätigte seine Verfügbarkeit für sämtliche angebotenen Termine (5. und 6., 11. bis 14. und 18. bis 20. April 2023). Die Verteidigerin und die Verteidiger der Beschuldigten 1-5 waren bloss teilweise verfügbar.