Der Beschwerdeführer macht in diesem Zusammenhang geltend, dass er das Auto nicht «verloren» hätte, wenn ihm der Brief seines Vaters bereits Ende September 2021 und nicht erst im März 2022 übergeben worden wäre. Damit kann er jedoch nicht gehört werden, war in jenem Zeitpunkt (September 2021) der Leasingvertrag seitens der Leasinggeberin doch längst gekündigt und hatte diese bereits versucht, das Fahrzeug sicherzustellen (Protokoll der Einvernahme des Beschwerdeführers vom 22. Februar 2022 Z. 120 ff.).