Jedenfalls kann dem Einvernahmeprotokoll vom 22. Februar 2022 nichts dergleichen entnommen werden. Seine Aussage, wonach er «gemeint» habe, dass die Polizei die Raten blockiere, solange er im Gefängnis sei (Einvernahmeprotokoll Z. 246 f.), belegt einzig seine diesbezügliche (irrtümliche) Annahme/Vermutung, nicht aber, dass er eine entsprechende Bitte an die Polizei gerichtet hatte.