Hätte ihn der Brief seines Vaters rechtzeitig erreicht (Anmerkung der Beschwerdekammer: im September 2021 statt im März 2022), dann hätte er weder sein Auto noch andere Dinge verloren. Betreffend die Briefzensur ist der Beschwerdeführer der Ansicht, dass Staatsanwältin E.________ seine Rechte mit den Füssen getreten habe. 3.4