Damit die Raten auch nach seiner Verhaftung vom 24. März 2021 weiter hätten beglichen werden können, habe seine Schwester CHF 2’500.00 auf sein Konto einbezahlt. Seine Schwester habe aber nicht gewusst, dass auch seine Miete per Dauerauftrag bezahlt werde. Sie sei davon ausgegangen, dass das von ihr einbezahlte Geld nur für die Leasingraten verwendet werde (zum Ganzen: Protokoll der Einvernahme des Beschwerdeführers vom 22. Februar 2022 Z. 93-96, 129-135). Die zivilrechtlichen Folgen eines Zahlungsverzugs hätten der Beschwerdeführer bzw. seine Schwester zu verantworten.