In einer Gesamtschau betrachtet bestünden aber auch hier keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass jemand von der Staatsanwaltschaft oder vom Personal des Regionalgefängnisses F.________ diesen Brief in Schädigungsabsicht zurückbehalten habe. Wäre eine solche Absicht vorhanden gewesen, wäre der Brief gänzlich verschwunden und nicht nach fast sechs Monaten noch ausgehändigt worden.