Auf die frist- und formgerecht eingereichte Beschwerde ist einzutreten. 2.2 Soweit der Beschwerdeführer die Korrespondenz in italienischer oder rumänischer Sprache bzw. einen in italienischer oder rumänischer Sprache verfassten Beschluss wünscht, kann ihm nicht entsprochen werden. Verfahrenssprache bei der hier zuständigen Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland ist ausschliesslich Deutsch, was ihm diese mit Schreiben vom 28. Dezember 2022 mitgeteilt hat. Vor dem Obergericht richtet sich die Instruktionssprache im Rechtsmittelverfahren nach derjenigen der Vorinstanz.