Er habe den Verdacht, dass alles zwischen der Polizei, dem Staatsanwalt und seinem Anwalt abgesprochen worden sei und die Polizei und Staatsanwaltschaft ihr Amt missbraucht hätten. Mit Verfügung vom 21. Dezember 2022 nahm die Regionale Staatsanwaltschaft Bern- Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das von ihr zuständigkeitshalber übernommene und gegen die Beschuldigte 1 und B.________ (Polizeibeamter, EL- Fall; nachfolgend: Beschuldigter 2) geführte Strafverfahren wegen Amtsmissbrauchs nicht an die Hand. Dagegen wehrte sich C._____