Die Hauptverhandlung wurde zwischenzeitlich auf den 11. Mai 2023 angesetzt. Soweit in der Beschwerde auch mit Blick auf die Verhältnismässigkeit vorgebracht wird, dass die Strafe wahrscheinlich tiefer ausfallen und bedingt ausgesprochen werde, womit die Gefahr von Überhaft bestehe, ist festzuhalten, dass die Möglichkeit einer bedingten Strafe im Rahmen der Verhältnismässigkeit grundsätzlich nicht berücksichtigt werden kann.