Davon, dass das Aggressionspotential seitens des Bedrohungsmanagements der Kantonspolizei Bern «klarerweise verneint» verneint worden sein soll, kann mithin nicht die Rede sein. Nach dem Gesagten lässt die Kombination von mehrfach geäusserten massiven – teilweise durch objektive Beweismittel belegten – Gewalt- und Todesdrohungen, einer mutmasslichen Eskalation bis hin zur Körperverletzung sowie von scheinbar fehlender Einsicht des Beschwerdeführers keinen anderen Schluss zu, als dass ihm – zumindest derzeit – eine sehr ungünstige Prognose gestellt werden muss.