Zudem zielte es darauf ab, im Falle einer Haftentlassung mit dem Beschwerdeführer in Kontakt bleiben zu können und somit über seinen zukünftigen Aufenthaltsort informiert zu bleiben (Berichtsrapport, S. 2). Lediglich den Schlussbemerkungen kann eine persönliche Einschätzung von Frau D.________, Ermittlungsleiterin Fall, entnommen werden (Berichtsrapport, S. 3, in fine): Herr A.________ lächelte während seinen Ausführungen betreffend den Konflikt mit Frau F.________ ab und an und hinterliess damit den Eindruck, dass er die Vorwürfe als lächerlich empfinde.