Der Berichtsrapport fasst massgeblich die mit dem Beschwerdeführer besprochenen Themen (Familiäre Situation, Konflikt mit Ehefrau, Zur Person, Beruflicher Werdegang, Zukunftspläne) zusammen und hält fest, dass der Beschwerdeführer anlässlich des Gesprächs sehr anständig und gesprächig gewesen sei (Berichtsrapport, S. 2 f.). Entgegen dem Vorbringen der Verteidigung enthält der Berichtsrapport jedoch keine Abklärung einer Fachperson zum Aggressionspotential. Wie dem Berichtsrapport zu