_ abgestellt. Vielmehr kann das Aggressionspotential des Beschwerdeführers in einem ersten Schritt anhand der aktenkundigen SMS-Korrespondenz zwischen dem Beschwerdeführer und G.________ aufgezeigt werden. Sowohl die Vielzahl als auch der Inhalt der vom Beschwerdeführer an den Bruder seiner ehemaligen Lebenspartnerin gesendeten Nachrichten deuten auf ein erhebliches Aggressionspotential des Beschwerdeführers hin. So drohte er G.________ im September 2022 nachweislich u.a. damit, dessen Familie nicht leben zulassen, die Familie aufzuschneiden, alle zu vernichten und die Familie zu verbrennen (Akten PEN 23 42, pag.