8 Rückkehr aus den Ferien in der Türkei Untersuchungshaft gegen den Beschwerdeführer angeordnet wurde (a.a.O., pag. 23 f., Ziff. 14, 16 ff. und 50 f., E. 3.1 und 3.4). Hinzu kommt, dass der Beschwerdeführer eigenen Angaben zufolge erwartete, nach seinen Ferien in der Türkei zu F.________ und seinem Sohn zurückkehren zu können (Berichtsrapport, S. 2). Stattdessen fand er die Wohnung, in der er zuvor mit seiner ehemaligen Lebenspartnerin und H.________ gewohnt hatte, nach seiner Rückkehr ausgeräumt vor (a.a.O., S. 2; Akten PEN 23 42, pag. 23 Ziff. 14).